Prüfungen im 10. Schuljahr

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

dieses Jahr erfolgen aufgrund der Corona-Pandemie nicht die üblichen zentralen Abschlussprüfungen. Trotzdem finden im Mai Prüfungsarbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie die Wahlpflicht-Arbeit statt. Die Arbeiten werden von den FachlehrerInnen gestellt.

Nach § 44d (2) der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beruhen die Noten am Ende der Klasse 10 auf den schulischen Leistungen in den mündlichen und schriftlichen Fächern.

Mit diesem Brief möchte ich Sie genauer über die einzelnen Termine informieren und einige weitere Hinweise zu den Prüfungen geben.

Es beginnt am Donnerstag, dem 14.5.2020, mit den Prüfungen im Wahlpflichtbereich in der Zeit von 9.00 – 11.00 Uhr.

Am Freitag, dem 15.5.2020, finden die Deutschprüfungen statt, von 8.30 bis 10.55 Uhr für die G-Kurse und von 11.30 bis 14.20 Uhr für die E-Kurse.

Am Montag, dem 18.5.2020, finden die Englischprüfungen statt, für die Grundkurse von 9.00 bis 10.40 Uhr, für die Erweiterungskurse von 11.30 bis 13.40 Uhr.

Die Mathematikprüfungen werden am Dienstag, dem 19.05.2020, durchgeführt, für die Grundkurse von 9.00 bis 10.40 Uhr, für die Erweiterungskurse von 11.30 bis 13.40 Uhr.

An den Prüfungstagen müssen die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten vor Prüfungsbeginn auf dem Schulhof an den bekannten Sammelplätzen erscheinen. Dort werden sie von den FachlehrerInnen abgeholt.

Am Tag der Prüfungen findet nach den Prüfungsarbeiten kein Unterricht mehr statt.

Erscheint eine Schülerin oder ein Schüler nicht zum Prüfungstermin, so muss die Schule noch am gleichen Tag informiert (Sekretariat 0209/14895-0 oder Mail info@gsue.de) und spätestens am nächsten Tag eine Schulunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

 Eine Bescheinigung lediglich über einen Arztbesuch reicht nicht aus.  Wenn jemand die Prüfung durch eigenes Verschulden versäumt hat, gilt sie als nicht bestanden und wird mit ungenügend bewertet.

Stellt die Schule fest, dass jemand ohne eigenes Verschulden einen Prüfungstermin versäumt hat, so muss der Nachschreibtermin am Dienstag, dem 26.5.2020 wahrgenommen werden.

Sofern eine Schülerin/ ein Schüler in mehr als einem Fach nachschreiben muss, werden über die Abteilungsleitung die weiteren Termine bekannt gegeben. Die Räume und Uhrzeit werden den betroffenen Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Benutzung bzw. das Mitführen elektronischer Kommunikationsmittel (Mobiltelefon, Smartwatches usw.) im Prüfungsraum ist – auch im ausgeschalteten Zustand – nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Deshalb bleiben die genannten Geräte an den Prüfungstagen zu Hause. Unmittelbar vor Beginn der Prüfung informiert die aufsichtsführende Lehrkraft noch einmal darüber, dass während der Prüfungszeit keins der oben genannten Geräte im Besitz der Schüler/-innen sein darf.

Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten wird von Seiten der Schule Schülerinnen und Schülern der Klasse10 auf Wunsch die Gelegenheit zu zusätzlichen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung gegeben. Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit den Klassenleitungen in Verbindung.

Für die Prüfungen wünsche ich den Schülerinnen und Schülern die notwendige Gelassenheit und Ruhe, um die Arbeiten erfolgreich zu bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Behler, Abteilungsleitung Jahrgang 9/10