Symptome einer Covid19-Erkrankung

Bei den meisten Erkrankten macht sich eine Covid19-Erkrankung zuerst durch Symptome bemerkbar, die auch durch andere Krankheiten verursacht sein könnten.

Beim Auftreten folgender Symptome dürfen Schüler*innen nicht zur Schule gehen:

  • Fieber
  • trockener Husten
  • Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn

In diesen Fällen sollte mit dem Arzt das weitere Vorgehen besprochen werden. Am besten zuerst telefonisch, um einen Praxistermin vorab zu vereinbaren. Die Schule kann wieder besucht werden, wenn der Arzt dies empfiehlt.

Sollten diese Symptome bei Schüler*innen während des Unterrichts auftreten, so werden diese Lernenden zum Schutz der Anwesenden – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt oder müssen unverzüglich abgeholt werden. Die Schulleitung wird zudem mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen.

Und bei Schnupfen?

Schnupfen kann zu den Symptomen einer Covid19-Erkrankung gehören. Andererseits wird es spätestens ab Herbst viele Schüelr*innen mit Schnupfen in den Klassen geben, so wie in jedem Jahr.

Wenn bei Schüler*innen Schnupfen auftritt, sollte für 24 Stunden beobachtet werden, ob noch weitere Symptome, insbesondere Fieber, hinzukommen. Bei weiteren Symptomen ist ein Arzt zu kontaktieren (siehe oben). Sollte außer Schnupfen kein weiteres Symptom dazukommen, so können die Schüler*innen die Schule wieder besuchen.

Weiterhin gilt natürlich, dass abwesende Schüler*innen zu entschuldigen sind.