Erneut Maskenpflicht im Unterricht

Mit dem Beginn der Schulferien wird angesichts der zunehmenden Infektionszahlen die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht eingeführt. Kurz gesagt gelten die gleichen Regeln zur Maskenpflicht wie direkt nach den Sommerferien.

Somit ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude jederzeit zu tragen. Zum Trinken und Essen kann die MNB abgenommen werden, wenn dann der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden kann.

Lehrkräfte dürfen im Unterricht auf die Maske verzichten, wenn ein Abstand von allen Schüler*innen von mindestens 1,50 m sichergestellt ist. Ähnliches gilt z.B. für Schülervorträge.