DSD – Deutsches Sprachdiplom

„Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Das Deutsche Sprachdiplom wird mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben. […]

Die Prüfung zum DSD kann auf zwei Stufen abgelegt werden:

Stufe I: prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Ein DSD I gilt als Nachweis der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland.

Stufe II: prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 des GeR. Ein DSD II gilt als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für ein Hochschulstudium in Deutschland.

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz wird zurzeit in über 70 Staaten von mehr als 70.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt.“

Das Deutsche Sprachdiplom wird nun auch an deutschen Schulen eingesetzt, um die Deutschkenntnisse z.B. zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu festigen und offiziell nachzuweisen (Stufe I). Dazu wurde an der GSÜ eine AG im Nachmittagsbereich eingerichtet.

AG „DSD“

Im Schuljahr 2016/17 fand die Pilotphase der AG „DSD“ mit großem Erfolg an der GSÜ statt.  Diese bestand aus mehreren Teilen:

Wöchentliche AG: Unter der Leitung von A. Steindor und R. Reichelt wurden 4 Arbeitsgemeinschaften für unterschiedliche Jahrgänge (5/6, 7/8, 9 und 10) unterrichtet. Die AG fand einmal wöchentlich (5/6, 7/8 und 9) bzw. zweimal wöchentlich (10) statt und bereitete die Schülerinnen und Schüler auf die schriftliche und mündliche Prüfung vor.

Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung bestand aus den Teilen „Hörverstehen“, „Leseverstehen“ und „schriftliche Kommunikation“. Diese Prüfung wurden an einem Prüfungstag abgenommen.

Mündliche Prüfung: Nur wer an der schriftlichen Prüfung teilgenommen hat, konnte zur  mündlichen Prüfung antreten, die ebenfalls aus mehreren Teilen bestand:

1) Vorstellung durch den Schüler,/die Schülerin mit anschließenden Fragen über deren Alltag (Hobbys, Werdegang usw.);

2) Präsentation eines selbst gewählten und vorbereiteten Themas der Schülerinnen und Schüler (Auch diese Präsentation hatte den Alltag, ein Hobby/Interesse des Schülers/ der Schülerin zum Thema und wurde im AG-Unterricht erstellt);

3) Vertiefende Fragen zur Präsentation.

Die mündliche Prüfung hatte die sprachlichen Fähigkeiten des Schülers/ der Schülerin im Fokus. Durchgeführt wurde die Prüfung von der jeweils unterrichtenden Lehrkraft, einer Protokollantin und einem Vertreter des DSD.

Die AG hatte vor allem bei den mündlichen Präsentationen viel Erfolg, nun warten wir gespannt auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und auf die feierlichen Übergabe der Diplome.

In den nächsten Jahren soll die AG weitergeführt und deren Ablauf optimiert werden.

Wir hoffen, dass sich viele Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler für das DSD begeistern lassen.

Mai 2017, Rebecca Reichelt